Zimmer & PreiseEinzel- und Doppelzimmer in unseren Pflege- und Wohngemeinschaften

Unsere familiengeführte Pflegeeinrichtung bietet auf drei  gemütlich eingerichteten Wohngemeinschaften Platz für insgesamt 44 Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegegrade.

Der familiäre Charakter der Einrichtung wird auf allen Bereichen und in allen Professionen der Einrichtung gelebt.

Die meisten Menschen wünschen sich neben Orten der Begegnung auch ihren ganz persönlichen Rückzugsraum.

Die Pflege- und Wohngemeinschaften Haus Boeckelt verfügen über 32 Einzelzimmer, welche unseren Hausgästen Ruhe und Privatsphäre bieten. Sehen Sie sich unsere Preise an

Ausstattung & Einrichtung

  • Drei  Wohnbereiche mit individuellem Raumkonzept und ansprechendem Ambiente für jeweils 14-15 Bewohner/innen, davon eine Wohngruppe speziell für an Demenz erkrankte Bewohner/innen
  • Hauseigene Wohnküchen mit täglich bis zu drei frisch zubereiteten Gerichten
  • Große anliegende Balkone auf den drei Wohnbereichen
  • Gemeinschaftsräume zur freien Nutzung


Die ZimmerEinzelzimmer & Doppelzimmer für mehr privatsphäre oder einen gemeinsamen Rückzugsort

Vollstationäre Pflege Rechenbeispiele für einen ersten Eindruck (ab 01.02.2023)

Bei Anspruch auf Pflegewohngeld
Je nach persönlichen Einkommenssituation kann beim zuständigen Sozialamt Pflegewohngeld beantragt werden. Der Antrag wird vom Angehörigen/ Betreuer gestellt. Hierbei darf das Vermögen des Bewohners 10.000 € nicht übersteigen. Der Höchstbetrag Pflegewohngeld beträgt z. Zt. 676,54 € im Einzel- und 539,65 € im Doppelzimmer und wird - bei Gewährung - direkt von der Pflegekostenabrechnung abgezogen.

Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen (§43c SGB XI)
Die Höhe dieses Zuschlags steigt prozentual, je nach Dauer der vollstationären Versorgung. Bis 12 Monate 15 Prozent, bis 24 Monate 30 Prozent, bis 36 Monate 50 Prozent und bei mehr als 36 Monaten 75 Prozent.

Kurzeit-/ Verhinderungspflege

Im Falle einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege müssen die Sätze für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten) sowie Investitionskosten (Miete) grundsätzlich vom Bewohner bzw. dessen Angehörigen selbst getragen werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege bis maximal 1.774,00 Euro. Dabei besteht eine Kombinationsmöglichkeit von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Gut zu wissen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten können Sie bei der Pflegekasse einreichen und bekommen dann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) erstattet. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Was bietet unsere Einrichtung? Welchen finanziellen Anspruch haben Ihre Angehörigen? Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besichtigungs- und Beratungstermin mit uns.

– Maik Wilmsen, Einrichtungsleiter

Bauliche Besonderheit im kernsanierten Gebäudeabschnitt

Die Einzelzimmer im kernsanierten und modernisierten Bestandshaus verfügen über die sogenannte Tandemlösung bei der Nutzung der Badezimmer. D.h. zwei Bewohnereinzelzimmer teilen sich ein Badezimmer (Tandem) über verschließbare Türen.