Anpassung Leistungszuschläge
für pflegebedingte Eigenanteile ab 01.01.2024

Im Bereich der vollstationären Pflege werden die Leistungszuschläge für die pflegebedingten Eigenanteile nach §43c SGB XI ab 01.01.2024 angepasst:
o Verweildauer bis zu 12 Monaten: Erhöhung von 5 % auf 15 %
o Verweildauer von mehr als 12 Monaten: Erhöhung von 25 % auf 30 %
o Verweildauer von mehr als 24 Monaten: Erhöhung von 45 % auf 50 %
o Verweildauer von mehr als 36 Monaten: Erhöhung von 70 % auf 75 %