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FFP2-Maskenpflicht
Liebe Angehörigen, Betreuer und Besucher,
Alle Besucher/innen sind ab dem 01.März 2023 beim Besuch in unserer Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung ist bis zum 07.April 2023 für alle Besucher/innen verpflichtend. Eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung ist nicht mehr notwendig.
Wir würden Sie aber bitten sich bei einem positiven Corona-Test im Vorfeld an die Einrichtung zu richten und ggf. den Besuch auf einen anderen Tag zu verlegen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis!