Einführung:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gibt uns als Pflegeeinrichtung nun weitere Möglichkeiten zur Lockerung der Besuchsregelungen in Zeiten der Corona-Schutzverordnung.
Diese Möglichkeit nehmen wir daher zum Anlass, in diesem gesonderten Konzept die neuen Besuchsregelungen für unsere Einrichtung inhaltlich darzustellen und damit auch alle beteiligten Personen zu informieren.
1. Besuchsmöglichkeiten in unserer Einrichtung
Ab dem 1. Juli 2020 haben wir nun auch die Möglichkeit neben den Besuchen im Außenbereich der Einrichtung Besuche auf den Bewohnerzimmern zwischen unseren Bewohnern/innen (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen „Bewohner“ genannt) und deren Angehörigen / Besuchern stattfinden zu lassen. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass Besuche weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung erfolgen können. Nur so ist es möglich, die inhaltlichen Vorgaben der Landesregierung und die geltenden Hygienerichtlinien des RKI einzuhalten (Weitere Einzelheiten hierzu s. 3. und 4. Anmeldung und Ablauf der Besuche). Kinder und Jugendliche haben weiterhin keinen Zutritt.
Möglichkeit 1: Besuche innerhalb der Einrichtung
- Besuche nur auf den Zimmern der Bewohner.
- Gemeinschaftsräume und Wohnbereiche sind von den Besuchen ausgeschlossen!
- Der Zugang erfolgt über den Haupteingang der Einrichtung.
Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen beim Besucher:
- Händedesinfektion vor Betreten der Einrichtung
- Tragen einer FFP2 Mund-Nasen-Maske sowie eines Schutzkittels
Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen beim Bewohner:
- Händedesinfektion im Bewohnerzimmer
- Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Maske
Möglichkeit 2: Besuch im Außenbereich der Einrichtung
- Besuche in der Besucherbox im Garten (neu ab 1. Juli 2020)
- Besuche an den Besuchertoren 1
- Der Zugang zur Besucherbox erfolgt durch das Besuchertor 2.
Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen beim Besucher:
- Händedesinfektion vor Betreten der Besucherbox und am Besuchertor
Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen beim Bewohner:
- Keine Maßnahmen erforderlich!
2. Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die neuen Besuchsregelungen
Unsere Bewohner wurden bereits durch die MA der Wohnbereiche und / oder des Sozialen Dienstes (oder anderen Mitarbeiter/innen (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen „Mitarbeiter“ genannt) unseres Hauses) über die neuen Besuchsregelungen mündlich informiert. Das Konzept hängt an den Info-Tafeln aus.
Die Angehörigen unserer Bewohner wurden zeitnah telefonisch und per Post kontaktiert und bei einem gemeinsamen Angehörigentreffen über die wesentlichen Punkte des Konzeptes zur Besucherregelung informiert. Am Besuchstag werden Angehörige/ Besucher von unseren Mitarbeitern befragt, ob die neuen Besuchsregelungen bekannt sind. Falls nicht, erfolgt eine Aufklärung durch unsere Mitarbeiter.
3. Anmeldung der Besuche
Damit unsere Mitarbeiter die Umsetzung aller Hygieneschutzmaßnahmen im Einzelnen bei den Besuchen einhalten und kontrollieren können, ist eine vorherige telefonische Anmeldung des Besuches erforderlich. Im Telefonat kann abgeklärt werden, in welcher Form der Besuch stattfinden soll (Außen- oder Innenbereich).
Ohne eine telefonische Anmeldung können Besuche nicht stattfinden. Telefonische Anmeldungen sind nur werktags zwischen 8:00 – 10:00 Uhr bei unserer PDL Frau Lindner bzw. deren Vertretung unter 02831-9190185 möglich. Die personellen Ressourcen, die für die Besuche vorgehalten werden müssen, werden durch die Leitungsebene koordiniert. Beachten Sie, dass für den jeweils laufenden Tag keine Terminvereinbarungen möglich sind.
Besuchszeiten (ab 01.07.2020)
Montags: 10:00 – 13:30 Uhr
Dienstags: 10:00 – 13:30 Uhr
Mittwochs: 10:00 – 13:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 – 13:30 Uhr
Freitags: 10:00 – 13:30 Uhr
Samstags: 13:00 – 17:00 Uhr
Sonntags: 13:00 – 17:00 Uhr
Letzter Einlass ist wochentags jeweils um 12:30 Uhr und am Wochenende um 16:00 Uhr.
4. Ablauf der Besuche innerhalb der Einrichtung
Wir haben für Sie einen kleinen Ablaufplan für Ihren Besuch auf den Bewohnerzimmern in unserer Einrichtung vorbereitet. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und Regeln damit Sie, Ihr Angehöriger und unsere Mitarbeiter geschützt sind.
Verhalten vor/ beim Betreten der Einrichtung
- Jeder Besucher muss vor dem Betreten der Einrichtung seine Hände desinfizieren. Ein Desinfektionsspender befindet sich vor dem Haupteingang unseres Hauses.
- Betreten Sie den Eingangsbereich und warten Sie vor der Abtrennung. Das selbstständige Betreten der Wohnbereiche und Bewohnerzimmer ohne Begleitung eines Mitarbeiters ist untersagt!
- Ziehen Sie die bereitgestellte Schutzausrüstung (bestehend aus FFP2 Maske und Schutzkittel) an. Diese sind im Schrank im Eingangsbereich deponiert.
- Betätigen Sie die entsprechende Türklingel des Wohnbereiches in dem Ihr Angehöriger wohnhaft ist. Ein Mitarbeiter aus dem Wohnbereich wird zu Ihnen kommen.
- Füllen Sie bitte – während Sie warten – das Formular „Fragebogen für Besucher“ aus. Das Textfeld „Temperatur“ lassen Sie bitte unausgefüllt. Ein Mitarbeiter wird bei Ihnen vor dem Einlass auf dem Wohnbereich die Temperatur messen. Sollten Sie eine erhöhte Temperatur aufweisen (ab 37,5 Grad Celsius), bleibt Ihnen der Besuch leider verwehrt.
- Ein Mitarbeiter wird Sie zu dem Bewohnerzimmer begleiten. Ihr Einlass wird auf einer Liste an der Dienstzimmertür vermerkt.
Verhalten während des Besuches
- Die Besuche sind auf eine Dauer von maximal einer Stunde begrenzt.
- können 2 Besucher gleichzeitig einen Angehörigen in seinem Zimmer besuchen.
- Das tragen der FFP2 Maske sowie des Schutzkittels ist während der gesamten Besuchsdauer erforderlich. Auch Ihr Angehöriger hat den Mund-Nasen-Schutz über die gesamte Dauer zu tragen.
- Bitte desinfizieren Sie Ihrem Angehörigen zu Beginn Ihres Besuches die Hände. Ein Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
- Essen und Trinken sind während der Besuchszeit nicht möglich!
- Bitte beachten Sie unsere Besucherreglung. Sollten Sie gegen unsere Regeln verstoßen, sind unsere Mitarbeiter jederzeit berechtigt, Sie der Einrichtung zu verweisen.
Verhalten nach dem Besuch
- Nach dem Besuch verlassen Sie die Einrichtung auf dem schnellsten und kürzesten Weg. Vermeiden Sie dabei den direkten Kontakt zu anderen Bewohnern der Einrichtung.
- Kreuzen Sie beim Verlassen der Einrichtung das Ende Ihres Besuchs auf der Besucherliste an der Dienstzimmertür an. So wissen die Mitarbeiter, dass Sie die Einrichtung verlassen haben.
- Sollten sich noch Rückfragen im Anschluss an den Besuch ergeben, gehen Sie zurück zum Eingangsbereich der Einrichtung und klingeln Sie erneut. Bitte suchen Sie unsere Mitarbeiter nicht selbstständig im Haus auf. Ihre Wege im Haus sollen sich auf das nötigste begrenzen.
5. Ablauf der Besuche außerhalb der Einrichtung
Wir haben für Sie einen kleinen Ablaufplan für Ihren Besuch außerhalb unserer Einrichtung an den Besuchertoren oder in der Besucherbox vorbereitet. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und Regeln damit Sie, Ihr Angehöriger und unsere Mitarbeiter geschützt sind.
Verhalten vor/ beim Betreten der Außenanlage
- Jeder Besucher muss vor dem Betreten der Außenanlage – sowohl am Besuchertor 1 als auch bei der Besucherbox – seine Hände desinfizieren. Ein Desinfektionsspender ist jeweils an den Eingängen der Besuchertore 1 und 2 bereitgestellt.
- Ihre Mund-Nasen-Maske können Sie während Ihres Besuchs abnehmen. Bei einem Besuch in der Besucherbox bitte erst, wenn Sie in der Box Platz genommen haben.
- Bei einem Besuch in der Besucherbox begeben Sie sich bitte umgehend in den für Sie vorgegebenen Bereich (Ihre Besucherseite ist ausgeschildert).
- Füllen Sie bitte das Formular „Fragebogen für Besucher“ ein und lassen Sie es für unsere Mitarbeiter liegen.
- Die Feststellung der Körpertemperatur bei Ihnen durch unsere Mitarbeiter entfällt.
Verhalten während des Besuches
- Die Besuche sind auf eine Dauer von maximal einer Stunde begrenzt.
- Maximal können 4 Besucher gleichzeitig einen Angehörigen an dem Besuchertor bzw. in der Besucherbox besuchen.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske oder eines Schutzkittels ist weder für Sie noch für Ihren Angehörigen erforderlich.
- Essen und Trinken ist während der Besuchszeit möglich!
- Die Kommunikation wird durch eine angebrachte Gegensprechanlage mit Lautstärkeregler erleichtert.
- Bitte beachten Sie unsere Besucherreglung. Sollten Sie gegen unsere Regeln verstoßen, sind unsere Mitarbeiter jederzeit berechtigt, Sie der Einrichtung zu verweisen.
Verhalten nach dem Besuch
- Vor dem Verlassen der Besucherbox nutzen Sie das bereitgestellte Telefon und informieren Sie die Mitarbeiter auf dem jeweiligen Wohnbereich über das Ende Ihres Besuchs. Die Durchwahlen liegen am Telefon bereit.
- Nach dem Besuch verlassen Sie den Außenbereich auf dem schnellsten und kürzesten Weg. Vermeiden Sie dabei den direkten Kontakt zu anderen Bewohnern der Einrichtung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!