1. Oktober 2022ab 01. Oktober 2022

Update Besucherregelung

Liebe Angehörigen, Betreuer und Besucher,

Alle Besucher/innen müssen ab dem 01.Oktober 2022 unabhängig vom aktuellen Impfstatus eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Ebenso ist beim Betreten der Einrichtung das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Selbstverständlich stellen wir Ihnen die Masken kostenfrei im Eingangsbereich zur Verfügung.

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, dass Sie Ihren tagesaktuellen Corona-Test bei uns in der Einrichtung durchführen lassen. Die Testungen sind täglich in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch im Nachmittagsbereich.

Wir bitten Sie – in Hinblick auf das erhöhte Testaufkommen in unserer Einrichtung – die öffentlichen Testmöglichkeiten in Ihren Wohnorten zu nutzen. Ein ausgedruckter bzw. vorgezeigter Testnachweis auf Ihrem Smartphone (Gültigkeit 24h) ist ausreichend. Insbesondere im Spätdienst und an den Wochenenden wäre es eine große Entlastung für unsere Mitarbeiter/innen, wenn Sie die Möglichkeiten der öffentlichen Teststellen in Anspruch nehmen würden. Sollten Sie noch keine Bescheinigung zur kostenlosen Testung erhalten haben, wenden Sie sich gerne an die Verwaltung.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis!

Update Besucherregelung